Der Preis bzw. der Kurs einer Aktie wird durch Angebot und Nachfrage auf einem Kapitalmarkt gebildet. Angebot und Nachfrage werden von vielen Faktoren beeinflusst.
Wer eine Aktie besitzt, besitzt ein Teil eines Unternehmens. Zum einen wird man am Gewinn, aber zum anderem auch am Verlust – auch an einem potentiellen Totalverlust – beteiligt.
Da mann einen Teil des Unternehmens besitzt, wird man am Gewinn durch Dividenden, also Ausschüttungen, beteiligt.
Durch die Anteile an einer AG erwirbt man auch Verwaltungsrechte wie das Recht an der Teilnahme der Hauptversammlung oder das Stimmrecht.
Aktien sind verbriefte Anteile am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Einfach gesagt: Aktien, Wertpapiere, sind einzelne Beteiligungen an Unternehmen. Jede börsennotierte Aktiengesellschaft kann Unternehmensteile an der Börse ausgeben und wird somit automatisch zum sogenannten Emittenten. Durch das Emittieren von Aktien hat die Aktiengesellschaft die Möglichkeit sich am Kapitalmarkt Geld zu beschaffen.
Der Preis einer einzelnen Aktie, der sogenannte Kurswert einer Aktie, wird durch Angebot und Nachfrage und weitere Einflussfaktoren bestimmt. Dieser muss nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Wert des Unternehmensanteils übereinstimmen.
Wer eine Aktie kauft wird durch den Erwerb zum Teilhaber an der Aktiengesellschaft – man wird zum Aktionär. Da man somit einen Teil eines Unternehmens besitzt, setzt man sich den Risiken aber auch den Chancen eines Unternehmers aus. Wenn Unternehmen wachsen und erfolgreicher werden, hat man Chancen auf erhöhte Dividendenerträge und Kursgewinne. Ebenso kann es aber auch leicht in die andere Richtung gehen: geht es einem Unternehmen schlecht, fällt der Aktienkurs, Dividendenzahlungen können ausfallen. Es kann bis zur Höhe der getätigten Einlage, also dem Kaufpreis der Aktie oder der Aktien, zum Totalverlust kommen, wenn das Aktienunternehmen Konkurs geht.
Wer eine Aktie erwirbt, erwirbt auch Vermögens- und Verwaltungsrechte.
Zu den Vermögensrechten gehören die Beteiligung am Gewinn durch Dividendenzahlungen und im Konkursfall das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös.
Die Höhe und Regelmäßigkeit der Dividendenzahlungen sind abhängig von der Strategie der jeweiligen Aktiengesellschaft. Manche Unternehmen zahlen trotz niedrigerer Gewinne weiterhin eine hohe Dividende aus. Neben der Dividendenzahlung und dem Liquidationserlös haben Aktionäre noch die Chance auf Kursgewinne.
Zu den Verwaltungsrechten gehört die Teilnahme an der Hauptversammlung, das Auskunftsrecht und das Stimmrecht. Die Hauptversammlung wird typischerweise einmal jährlich einberufen. Im Rahmen der Hauptversammlung kann man das Auskunftsrechts nutzen, um sich über rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten des Unternehmens zu informieren. Man hat das Stimmrecht zur Beteiligung an den Beschlussfassungen der Hauptversammlung, wobei grundsätzlich gilt: 1 Aktie, 1 Stimmrecht.
Der Preis bzw. der Kurs einer Aktie wird durch Angebot und Nachfrage auf einem Kapitalmarkt gebildet. Angebot und Nachfrage werden von vielen Faktoren beeinflusst.
Wer eine Aktie besitzt, besitzt ein Teil eines Unternehmens. Zum einen wird man am Gewinn, aber zum anderem auch am Verlust – auch an einem potentiellen Totalverlust – beteiligt.
Da mann einen Teil des Unternehmens besitzt, wird man am Gewinn durch Dividenden, also Ausschüttungen, beteiligt.
Durch die Anteile an einer AG erwirbt man auch Verwaltungsrechte wie das Recht an der Teilnahme der Hauptversammlung oder das Stimmrecht.
Aktien sind verbriefte Anteile am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Einfach gesagt: Aktien, Wertpapiere, sind einzelne Beteiligungen an Unternehmen. Jede börsennotierte Aktiengesellschaft kann Unternehmensteile an der Börse ausgeben und wird somit automatisch zum sogenannten Emittenten. Durch das Emittieren von Aktien hat die Aktiengesellschaft die Möglichkeit sich am Kapitalmarkt Geld zu beschaffen.
Der Preis einer einzelnen Aktie, der sogenannte Kurswert einer Aktie, wird durch Angebot und Nachfrage und weitere Einflussfaktoren bestimmt. Dieser muss nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Wert des Unternehmensanteils übereinstimmen.
Wer eine Aktie kauft wird durch den Erwerb zum Teilhaber an der Aktiengesellschaft, man wird zum Aktionär. Da man somit einen Teil eines Unternehmens besitzt, setzt man sich den Risiken aber auch den Chancen eines Unternehmers aus. Wenn Unternehmen wachsen und erfolgreicher werden, hat man Chancen auf erhöhte Dividendenerträge und Kursgewinne. Ebenso kann es aber auch leicht in die andere Richtung gehen: geht es einem Unternehmen schlecht, fällt der Aktienkurs, Dividendenzahlungen können ausfallen. Es kann bis zur Höhe der getätigten Einlage, also dem Kaufpreis der Aktie oder der Aktien, zum Totalverlust kommen, wenn das Aktienunternehmen Konkurs geht.
Zu den Verwaltungsrechten gehört die Teilnahme an der Hauptversammlung, das Auskunftsrecht und das Stimmrecht. Die Hauptversammlung wird typischerweise einmal jährlich einberufen. Im Rahmen der Hauptversammlung kann man das Auskunftsrechts nutzen, um sich über rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten des Unternehmens zu informieren. Man hat das Stimmrecht zur Beteiligung an den Beschlussfassungen der Hauptversammlung, wobei grundsätzlich gilt: 1 Aktie, 1 Stimmrecht.
Wer eine Aktie erwirbt, erwirbt auch Vermögens- und Verwaltungsrechte. Zu den Vermögensrechten gehören die Beteiligung am Gewinn durch Dividendenzahlungen und im Konkursfall das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös. Die Höhe und Regelmäßigkeit der Dividendenzahlungen sind abhängig von der Strategie der jeweiligen Aktiengesellschaft. Manche Unternehmen zahlen trotz niedrigerer Gewinne weiterhin eine hohe Dividende aus. Neben der Dividendenzahlung und dem Liquidationserlös haben Aktionäre noch die Chance auf Kursgewinne.