Bei Buchgeld handelt es sich meist um täglich fällige Einlagen, die Sichteinlagen, als auch Termin- und Spareinlagen von „Nichtbanken“, d.h. Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Institutionen und Privatleute.
Beim Zahlvorgang mit Buchgeld ist es vom Prinzip recht einfach: von dem einem Bankkonto wird Buchgeld abgebucht, auf das andere Bankkonto wird dieses Buchgeld gutgeschrieben. Direkt zwischen der gleichen Bank, innerhalb oder zwischen Gironetzen ist die Zahlung möglich.
„SEPA“ steht für „Single Euro Payments Area“. Im SEPA-Raum wird durch die SEPA-Instrumente, also Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften in Euro, nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden.
Buchgeld ist nicht Bargeld. Man hat also nichts in der Hand, sondern das Geld steht in einem Buch einer Bank.
Früher tatsächlich in einem Buch in einer Bank, heute meist elektronisch.
Mit diesem „unsichtbaren“ Geld kann man Geld abheben, also Buchgeld gegen Bargeld eintauschen, oder man kann es in einer Art Kreislauf das Buchgeld von Bankkonto zu Bankkonto weitergeben.
Bei Buchgeld handelt es sich meist um täglich fällige Einlagen, die Sichteinlagen, als auch Termin- und Spareinlagen von „Nichtbanken“, d.h. Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Institutionen und Privatleute. Diese Sichteinlagen, das Buchgeld, kann man jederzeit in Bargeld umtauschen, also abheben.
Wer bei Sichteinlagen nach einer guten Verzinsung sucht, sucht vergeblich.
Obwohl heute der Großteil der Transaktionen über das Buchgeld abläuft, zählt es überraschenderweise nicht als gesetzliches Zahlungsmittel.
Da man das Buchgeld jedoch jederzeit in Bargeld umtauschen kann, wird es ohne Zögern als Zahlungsmittel akzeptiert und eingesetzt.
Interessanter Fakt: Ende 2022 waren mit 9.783 Milliarden Euro der Anteil der Sichteinlagen im Euroraum 6,3-mal so groß wie der Bargeldumlauf von 1.545 Milliarden Euro.
Beim Zahlvorgang mit Buchgeld ist es vom Prinzip recht einfach: von dem einen Bankkonto wird Buchgeld abgebucht, auf das andere Bankkonto wird dieses Buchgeld gutgeschrieben.
Wenn der zu buchende Betrag bei der gleichen Bank verrechnet werden soll, dann ist die Transaktion einfach zu gestalten.
Die Zahlung kann auch direkt zwischen zwei Banken verrechnet werden. Dafür muss die eine Bank aber auch jeweils ein Konto bei der anderen Bank haben. Das Verrechnen der Zahlungen zwischen zwei Banken wird auch Korrespondenzbankgeschäft genannt.
Unterscheiden sich die Banken der verschiedenen Bankkonten und betreiben die zwei Banken kein Korrespondenzbankgeschäft, dann muss das Geschäft entweder über die Bundesbank oder über Gironetze laufen.
Um das Geld in der eigenen Bank oder in der eigenen Gruppe zu halten, haben sich Banken gleicher Bankengruppen zu Gironetzen zusammengeschlossen, innerhalb derer die Zahlungen zwischen den angeschlossenen Banken verrechnet und verbucht werden.
Wenn eine Zahlung das eigene Gironetz verlässt, wird sie zwischen den verbundenen Gironetzen der beteiligten Banken verrechnet. Banken ohne eine solche Einbindung bietet die Deutsche Bundesbank den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Als Zentralbank kann die Deutsche Bundesbank alle Banken in Deutschland erreichen.
Jetzt wissen wir, dass das Geld direkt oder indirekt zwischen den Banken hin und her fließen kann. Aber wie ist es möglich, dass die Zahlung zwischen den beiden „richtigen“ Konten verrechnet werden kann?
Das ist seit 2014 durch die IBAN, die „International Bank Account Number“, und der BIC, dem „Business Identifier Code“ möglich. Der BIC wird für internationale Zahlungen benötigt.
Die IBAN ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich aufgebaut, besteht aber aus maximal 34 Stellen, wobei die ersten vier Stellen einheitlich festgelegt sind. Jedem Konto lässt sich eindeutig eine IBAN zuordnen. In Deutschland wird die IBAN mit 22 Stellen dargestellt und ist wie folgt aufgebaut:
Die BIC, auch SWIFT-Code genannt, ist eine internationale Bankleitzahl. Die ersten vier Stellen bezeichnen die Bank. Darauf folgen die Länderkennung und eine zweistellige Orts- oder Regionalangabe. Die letzten drei Stellen können für Filialbezeichnungen genutzt werden oder frei bleiben, womit der BIC entweder acht oder elf Stellen umfasst.
Zum Abschluss gehen wir auf „SEPA“ ein – ein in der EU wichtiger Bestandteil des Systems und Buchgeldes.
Der Hintergrund von SEPA ist, dass nach der Einführung des Euros nicht nur der Bargeldverkehr vereinheitlicht wurde, sondern auch der bargeldlose Zahlungsverkehr.
„SEPA“ steht für „Single Euro Payments Area“.
Im SEPA-Raum wird durch die SEPA-Instrumente, also Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften in Euro, nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Eine wesentliche Erleichterung und klarer Vorteil der gemeinsamen Währung.
Bei Buchgeld handelt es sich meist um täglich fällige Einlagen, die Sichteinlagen, als auch Termin- und Spareinlagen von „Nichtbanken“, d.h. Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Institutionen und Privatleute.
Beim Zahlvorgang mit Buchgeld ist es vom Prinzip recht einfach: von dem einem Bankkonto wird Buchgeld abgebucht, auf das andere Bankkonto wird dieses Buchgeld gutgeschrieben. Direkt zwischen der gleichen Bank, innerhalb oder zwischen Gironetzen ist die Zahlung möglich.
„SEPA“ steht für „Single Euro Payments Area“. Im SEPA-Raum wird durch die SEPA-Instrumente, also Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften in Euro, nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden.
Buchgeld ist nicht Bargeld. Man hat also nichts in der Hand, sondern das Geld steht in einem Buch einer Bank.
Früher tatsächlich in einem Buch in einer Bank, heute meist elektronisch.
Mit diesem „unsichtbaren“ Geld kann man Geld abheben, also Buchgeld gegen Bargeld eintauschen, oder man kann es in einer Art Kreislauf das Buchgeld von Bankkonto zu Bankkonto weitergeben.
Bei Buchgeld handelt es sich meist um täglich fällige Einlagen, die Sichteinlagen, als auch Termin- und Spareinlagen von „Nichtbanken“, d.h. Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Institutionen und Privatleute. Diese Sichteinlagen, das Buchgeld, kann man jederzeit in Bargeld umtauschen, also abheben.
Wer bei Sichteinlagen nach einer guten Verzinsung sucht, sucht vergeblich.
Obwohl heute der Großteil der Transaktionen über das Buchgeld abläuft, zählt es überraschenderweise nicht als gesetzliches Zahlungsmittel.
Da man das Buchgeld jedoch jederzeit in Bargeld umtauschen kann, wird es ohne Zögern als Zahlungsmittel akzeptiert und eingesetzt.
Interessanter Fakt: Ende 2022 waren mit 9.783 Milliarden Euro der Anteil der Sichteinlagen im Euroraum 6,3-mal so groß wie der Bargeldumlauf von 1.545 Milliarden Euro.
Beim Zahlvorgang mit Buchgeld ist es vom Prinzip recht einfach: von dem einen Bankkonto wird Buchgeld abgebucht, auf das andere Bankkonto wird dieses Buchgeld gutgeschrieben.
Wenn der zu buchende Betrag bei der gleichen Bank verrechnet werden soll, dann ist die Transaktion einfach zu gestalten.
Die Zahlung kann auch direkt zwischen zwei Banken verrechnet werden. Dafür muss die eine Bank aber auch jeweils ein Konto bei der anderen Bank haben. Das Verrechnen der Zahlungen zwischen zwei Banken wird auch Korrespondenzbankgeschäft genannt.
Unterscheiden sich die Banken der verschiedenen Bankkonten und betreiben die zwei Banken kein Korrespondenzbankgeschäft, dann muss das Geschäft entweder über die Bundesbank oder über Gironetze laufen.
Um das Geld in der eigenen Bank oder in der eigenen Gruppe zu halten, haben sich Banken gleicher Bankengruppen zu Gironetzen zusammengeschlossen, innerhalb derer die Zahlungen zwischen den angeschlossenen Banken verrechnet und verbucht werden.
Wenn eine Zahlung das eigene Gironetz verlässt, wird sie zwischen den verbundenen Gironetzen der beteiligten Banken verrechnet. Banken ohne eine solche Einbindung bietet die Deutsche Bundesbank den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Als Zentralbank kann die Deutsche Bundesbank alle Banken in Deutschland erreichen.
Jetzt wissen wir, dass das Geld direkt oder indirekt zwischen den Banken hin und her fließen kann. Aber wie ist es möglich, dass die Zahlung zwischen den beiden „richtigen“ Konten verrechnet werden kann?
Das ist seit 2014 durch die IBAN, die „International Bank Account Number“, und der BIC, dem „Business Identifier Code“ möglich. Der BIC wird für internationale Zahlungen benötigt.
Die IBAN ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich aufgebaut, besteht aber aus maximal 34 Stellen, wobei die ersten vier Stellen einheitlich festgelegt sind. Jedem Konto lässt sich eindeutig eine IBAN zuordnen. In Deutschland wird die IBAN mit 22 Stellen dargestellt und ist wie folgt aufgebaut:
Die BIC, auch SWIFT-Code genannt, ist eine internationale Bankleitzahl. Die ersten vier Stellen bezeichnen die Bank. Darauf folgen die Länderkennung und eine zweistellige Orts- oder Regionalangabe. Die letzten drei Stellen können für Filialbezeichnungen genutzt werden oder frei bleiben, womit der BIC entweder acht oder elf Stellen umfasst.
Zum Abschluss gehen wir auf „SEPA“ ein – ein in der EU wichtiger Bestandteil des Systems und Buchgeldes.
Der Hintergrund von SEPA ist, dass nach der Einführung des Euros nicht nur der Bargeldverkehr vereinheitlicht wurde, sondern auch der bargeldlose Zahlungsverkehr.
„SEPA“ steht für „Single Euro Payments Area“.
Im SEPA-Raum wird durch die SEPA-Instrumente, also Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften in Euro, nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Eine wesentliche Erleichterung und klarer Vorteil der gemeinsamen Währung.