Einkommenssteuer.

Ertragssteuer

Die Einkommenssteuer ist eine Ertragssteuer, die den Zufluss von Vermögen bei natürlichen Personen besteuert.

Personensteuer

Die Einkommenssteuer ist eine Personensteuer, da die Erfassung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts im Vordergrund steht.

Steuertarif

Deine persönliche Leistungsfähigkeit wird im Rahmen der Einkommenssteuer am Einkommen gemessen und durch einen progressiven Steuertarif berücksichtigt. Das heißt die durchschnittliche Steuerbelastung steigt mit dem wachsenden Einkommen.

Steuerpflicht

Nach §1 EStG sind alle natürlichen Personen, also in der Theorie auch Neugeborene, welche im Inland ihren Wohnsitz nach §8 AO oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach §9 AO haben, unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. 

Weiterführende Videos

Dauer: 06:30

Dauer: 02:15

Textzusammenfassung

Definition

Wir beginnen damit, die Einkommenssteuer in das Steuersystem einzuordnen. Die Einkommenssteuer ist eine Ertragssteuer, die den Zufluss von Vermögen bei natürlichen Personen besteuert. Außerdem ist es eine direkte Steuer, da das Steuersubjekt, du zahlst die Steuer, und der Steuerdestinatar, du sollst diese Steuer wirtschaftlich tragen, identisch sind.

Es handelt sich bei der Einkommenssteuer auch um eine Personensteuer, da die Erfassung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts im Vordergrund steht.

Durchschnittssteuersatz & Grenzsteuersatz

Deine persönliche Leistungsfähigkeit wird im Rahmen der Einkommenssteuer am Einkommen gemessen und durch einen sogenannten progressiven Steuertarif berücksichtigt. Das heißt die durchschnittliche Steuerbelastung steigt mit dem wachsenden Einkommen.

Das Prinzip veranschaulichen wir dir am besten mit einem kurzen Beispiel. Jemand, der ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 30.000€ hat, zahlte im Jahr 2022 laut §32a EStG 4.951€ an Einkommenssteuer. Das wäre ein Durchschnittsteuersatz von 16,50%. Hingegen müsste jemand, der 90.000€ ein im Jahr 2022 zu versteuerndes Einkommen hätte, insgesamt 28.463€ an Einkommenssteuer zahlen. Das wiederrum wäre ein Durchschnittssteuersatz von 31,63%.

Gut, nachdem du verstanden hast, dass je mehr du verdienen wirst, auch deine Steuerlast relativ als auch total steigen wird, interessiert es dich bestimmt, wer und worauf alles die Einkommenssteuer zu zahlen ist.

Steuerpflicht

Nach §1 EStG sind alle natürlichen Personen, also in der Theorie auch Neugeborene, welche im Inland ihren Wohnsitz nach §8 AO oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach §9 AO haben, unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Falls du also in Deutschland wohnst und du dir hier deine Brötchen verdienst, musst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch hier Einkommenssteuer zahlen.

Nummer 1: Nach §15 EStG sind Einkommen aus Gewerbebetrieb einkommenssteuerpflichtig. Zu diesen Einkünften gehören beispielsweise Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, wie einer Bäckerei, oder Gewinnanteile an einer offenen Handelsgesellschaft.

Nummer 2: Nach §18 EStG sind Einkommen aus selbstständiger Arbeit einkommenssteuerpflichtig. Dazu gehören zum Beispiel die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, die sogenannten Katalogberufe, wie Ärzte oder Wirtschaftsprüfer, als auch die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied.

Nummer 3: Nach §19 EStG sind Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit einkommenssteuerpflichtig, beispielsweise als Angestellter in einer Bäckerei.

Nummer 4: Nach §21 EStG sind Einkommen aus Vermietung und Verpachtung als Privatperson einkommenssteuerpflichtig.

Nummer 5: Nach §23 EStG sind private Veräußerungsgeschäfte einkommenssteuerpflichtig. Das ist der Fall, wenn zum einem die veräußerten Grundstücke oder Rechte zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt, wenn diese nicht in den letzten 3 Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Gut, das waren die für dich relevantesten Arten des Geldverdienens, bei denen du einkommenssteuerpflichtig wirst.

Abzugsmöglichkeiten

Jetzt fragst du dich vielleicht, ob dein ganzes Einkommen einfach so komplett versteuert werden muss? Oder du hast schon von „Sachen absetzen“ gehört?

Dazu kommen wir jetzt. Natürlich müssen deine Bruttoeinkünfte aus den eben genannten Einkunftsarten nicht komplett versteuert werden. Es gibt eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten, welches deine zu versteuernde Summe der Einkünfte reduziert, wodurch du weniger Einkommenssteuer zahlen musst.

Nach §9 EStG sind jegliche Werbungskosten wie beispielsweise die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abzugsfähig. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Nach §9a EStG gibt es Pauschbeträge für Werbungskosten. Pauschbeträge sind Beträge, die man pauschal von dem Einkommen abziehen kann, ohne nachweisen zu müssen, dass einem wirklich diese Aufwendungen entstanden sind. Sie stehen dir einfach zu. Der bekannteste Pauschbetrag ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.200€, den du einfach immer von deinem Einkommen abziehen kannst.

Nach §10 EStG kann man Sonderausgaben geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen oder Spenden (§52 AO).

Abschließend werden die Freibeträge von dem Einkommen abgezogen. Der restliche Betrag ist dein zu versteuerndes Einkommen nach §2 (5) EStG.

Beispiel

Bevor wir jetzt die zu zahlende Steuer festsetzen, veranschaulichen wir dir die gerade gelernte Theorie: wir haben zwei Personen, Laura und Anna. Laura hatte im Jahr 2022 Einkünfte in Höhe von insgesamt 34.200€ aus nicht selbstständiger Arbeit nach §19 EStG. Zu ihren Ausgaben kamen noch Aufwendungen für das Autofahren im Zusammenhang mit ihrer Arbeit in Höhe von 700€ hinzu. Außerdem kann Laura Sonderausgaben in Höhe von 3.000€ geltend machen. Anna hatte Einkünfte von 91.200€ aber sonst keine Ausgaben. Wie hoch ist jetzt das zu versteuernde Einkommen von Laura und Anna?

Bei Laura können wir die Sonderausgaben in Höhe von 3.000€ abziehen. Da sie Werbungskosten in Höhe von 700€ nachweisen kann, jedoch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach §9a EStG mit 1.200€ höher ist, zieht Laura den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Sie kommt am Ende auf ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000€.

Anna hatte keine weiteren Ausgaben und zieht somit lediglich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Sie muss ein Einkommen von 90.000€ versteuern.

§32a EStG

Wie hoch die festzusetzende Einkommenssteuer ist, ist gesetzlich im §32a EStG festgelegt. Hier kurz die Formeln zur Berechnung der festzusetzenden Einkommenssteuer.

Laura müsste nach §32a EStG im Jahr 2022 4.951€ zahlen, Anna 28.463€. Wie am Anfang des Videos bereits besprochen, hätte Laura somit einen Durchschnittsteuersatz von 16,50% und Anna einen von 31,63%.

Kurzer Hinweis: bei all den Berechnungen wurde der Solidaritätszuschlag vernachlässigt, da dieser aus unserer Sicht bald nicht mehr relevant sein wird.

Einkommenssteuer.

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Ertragssteuer

Die Einkommenssteuer ist eine Ertragssteuer, die den Zufluss von Vermögen bei natürlichen Personen besteuert.

2

Personensteuer

Die Einkommenssteuer ist eine Personensteuer, da die Erfassung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts im Vordergrund steht.

3

Steuertarif

Deine persönliche Leistungsfähigkeit wird im Rahmen der Einkommenssteuer am Einkommen gemessen und durch einen progressiven Steuertarif berücksichtigt. Das heißt die durchschnittliche Steuerbelastung steigt mit dem wachsenden Einkommen.

4

Steuerpflicht

Nach §1 EStG sind alle natürlichen Personen, also in der Theorie auch Neugeborene, welche im Inland ihren Wohnsitz nach §8 AO oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach §9 AO haben, unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig.

Weiterführende Videos

Dauer: 02:15

Dauer: 03:02

Textzusammenfassung

Definition

Wir beginnen damit, die Einkommenssteuer in das Steuersystem einzuordnen. Die Einkommenssteuer ist eine Ertragssteuer, die den Zufluss von Vermögen bei natürlichen Personen besteuert. Außerdem ist es eine direkte Steuer, da das Steuersubjekt, du zahlst die Steuer, und der Steuerdestinatar, du sollst diese Steuer wirtschaftlich tragen, identisch sind.

Es handelt sich bei der Einkommenssteuer auch um eine Personensteuer, da die Erfassung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts im Vordergrund steht.

Durchschnittssteuersatz & Grenzsteuersatz

Deine persönliche Leistungsfähigkeit wird im Rahmen der Einkommenssteuer am Einkommen gemessen und durch einen sogenannten progressiven Steuertarif berücksichtigt. Das heißt die durchschnittliche Steuerbelastung steigt mit dem wachsenden Einkommen.

Das Prinzip veranschaulichen wir dir am besten mit einem kurzen Beispiel. Jemand, der ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 30.000€ hat, zahlte im Jahr 2022 laut §32a EStG 4.951€ an Einkommenssteuer. Das wäre ein Durchschnittsteuersatz von 16,50%. Hingegen müsste jemand, der 90.000€ ein im Jahr 2022 zu versteuerndes Einkommen hätte, insgesamt 28.463€ an Einkommenssteuer zahlen. Das wiederrum wäre ein Durchschnittssteuersatz von 31,63%.

Gut, nachdem du verstanden hast, dass je mehr du verdienen wirst, auch deine Steuerlast relativ als auch total steigen wird, interessiert es dich bestimmt, wer und worauf alles die Einkommenssteuer zu zahlen ist.

Steuerpflicht

Nach §1 EStG sind alle natürlichen Personen, also in der Theorie auch Neugeborene, welche im Inland ihren Wohnsitz nach §8 AO oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach §9 AO haben, unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Falls du also in Deutschland wohnst und du dir hier deine Brötchen verdienst, musst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch hier Einkommenssteuer zahlen.

Nummer 1: Nach §15 EStG sind Einkommen aus Gewerbebetrieb einkommenssteuerpflichtig. Zu diesen Einkünften gehören beispielsweise Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, wie einer Bäckerei, oder Gewinnanteile an einer offenen Handelsgesellschaft.

Nummer 2: Nach §18 EStG sind Einkommen aus selbstständiger Arbeit einkommenssteuerpflichtig. Dazu gehören zum Beispiel die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, die sogenannten Katalogberufe, wie Ärzte oder Wirtschaftsprüfer, als auch die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied.

Nummer 3: Nach §19 EStG sind Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit einkommenssteuerpflichtig, beispielsweise als Angestellter in einer Bäckerei.

Nummer 4: Nach §21 EStG sind Einkommen aus Vermietung und Verpachtung als Privatperson einkommenssteuerpflichtig.

Nummer 5: Nach §23 EStG sind private Veräußerungsgeschäfte einkommenssteuerpflichtig. Das ist der Fall, wenn zum einem die veräußerten Grundstücke oder Rechte zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt, wenn diese nicht in den letzten 3 Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Gut, das waren die für dich relevantesten Arten des Geldverdienens, bei denen du einkommenssteuerpflichtig wirst.

Abzugsmöglichkeiten

Jetzt fragst du dich vielleicht, ob dein ganzes Einkommen einfach so komplett versteuert werden muss? Oder du hast schon von „Sachen absetzen“ gehört?

Dazu kommen wir jetzt. Natürlich müssen deine Bruttoeinkünfte aus den eben genannten Einkunftsarten nicht komplett versteuert werden. Es gibt eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten, welches deine zu versteuernde Summe der Einkünfte reduziert, wodurch du weniger Einkommenssteuer zahlen musst.

Nach §9 EStG sind jegliche Werbungskosten wie beispielsweise die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abzugsfähig. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Nach §9a EStG gibt es Pauschbeträge für Werbungskosten. Pauschbeträge sind Beträge, die man pauschal von dem Einkommen abziehen kann, ohne nachweisen zu müssen, dass einem wirklich diese Aufwendungen entstanden sind. Sie stehen dir einfach zu. Der bekannteste Pauschbetrag ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.200€, den du einfach immer von deinem Einkommen abziehen kannst.

Nach §10 EStG kann man Sonderausgaben geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen oder Spenden (§52 AO).

Abschließend werden die Freibeträge von dem Einkommen abgezogen. Der restliche Betrag ist dein zu versteuerndes Einkommen nach §2 (5) EStG.

Beispiel

Bevor wir jetzt die zu zahlende Steuer festsetzen, veranschaulichen wir dir die gerade gelernte Theorie: wir haben zwei Personen, Laura und Anna. Laura hatte im Jahr 2022 Einkünfte in Höhe von insgesamt 34.200€ aus nicht selbstständiger Arbeit nach §19 EStG. Zu ihren Ausgaben kamen noch Aufwendungen für das Autofahren im Zusammenhang mit ihrer Arbeit in Höhe von 700€ hinzu. Außerdem kann Laura Sonderausgaben in Höhe von 3.000€ geltend machen. Anna hatte Einkünfte von 91.200€ aber sonst keine Ausgaben. Wie hoch ist jetzt das zu versteuernde Einkommen von Laura und Anna?

Bei Laura können wir die Sonderausgaben in Höhe von 3.000€ abziehen. Da sie Werbungskosten in Höhe von 700€ nachweisen kann, jedoch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach §9a EStG mit 1.200€ höher ist, zieht Laura den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Sie kommt am Ende auf ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000€.

Anna hatte keine weiteren Ausgaben und zieht somit lediglich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Sie muss ein Einkommen von 90.000€ versteuern.

§32a EStG

Wie hoch die festzusetzende Einkommenssteuer ist, ist gesetzlich im §32a EStG festgelegt. Hier kurz die Formeln zur Berechnung der festzusetzenden Einkommenssteuer.

Laura müsste nach §32a EStG im Jahr 2022 4.951€ zahlen, Anna 28.463€. Wie am Anfang des Videos bereits besprochen, hätte Laura somit einen Durchschnittsteuersatz von 16,50% und Anna einen von 31,63%.

Kurzer Hinweis: bei all den Berechnungen wurde der Solidaritätszuschlag vernachlässigt, da dieser aus unserer Sicht bald nicht mehr relevant sein wird.