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Steuern auf Gewinne.

Kapitalertragssteuer

Die Höhe der Kapitalertragssteuer, die Steuer auf privater Ebene, ist nach §32d EStG festgelegt und beträgt 25%.

Steuerzahlung

Praktischerweise übernimmt deine Depotbank den Einzug der Kapitalertragssteuer, wodurch du nie Angst haben musst, Steuern zu hinterziehen. 

Kursgewinne

Der Gewinn steigender Aktienkurse wird hingegen nicht auf Unternehmensebene besteuert. Da jedoch steigende Aktienkurse ungewiss und mit einem Verlustrisiko einhergehen, kann man diese Art des möglichen Gewinns nicht mit einem stabilen Einkommen vergleichen.

Weiterführende Videos

Dauer: 06:30

Dauer: 02:15

Textzusammenfassung

Einleitung

In diesem Artikel geht es um zwei Themen der steuerlichen Betrachtung: Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Investorenebene als auch die Besteuerung auf Unternehmensebene.

Kapitalertragssteuer

Die Höhe der Kapitalertragssteuer, die Steuer auf privater Ebene, ist nach §32d EStG festgelegt und beträgt 25%. So weit, so gut.

Beispiel

Um dir das zu veranschaulichen, kommen wir auf unsere Standardbeispielaktie von BMW zurück.

Angenommen du hast eine BMW-Aktie im Jahr 2010 für 100€ gekauft. Im Jahr 2025 entscheidest du dich, diese Aktie zu verkaufen. Der Börsenkurs beträgt stolze 500€, der Ertrag liegt abzüglich des Kaufpreises bei 400€. Wie du gerade gelernt hast, wird dieser Ertrag mit 25% besteuert, also 100€.

In diesem Beispiel vernachlässigen wir den Solidaritätszuschlag, da wir davon ausgehen, dass dieser in naher Zukunft keine Rolle mehr spielen wird.

Steuerzahlung

Praktischerweise übernimmt deine Depotbank den Einzug der Kapitalertragssteuer, wodurch du nie Angst haben musst, Steuern zu hinterziehen. Wenn der Verkauf deiner BMW-Aktie abgeschlossen ist, werden dir folglich 400€ auf deinem Konto gutgeschrieben.

Kapitalsteuer < Einkommenssteuer?

Gewinnausschüttungen, Dividenden, werden also auf der Investorenebene mit 25% besteuert. Wenn man diesen Steuersatz mit den Durchschnittssteuersätzen vergleicht, stellt man fest, dass Arbeit höher besteuert wird als Dividenden, also Kapital.

Ja, das stimmt – auf Investorenebene

Wenn Unternehmen Gewinne erzielen und anschließend auch Dividenden ausschütten, dann liegt die Besteuerung schnell über dem Spitzensteuersatz und erheblich über den Durchschnittssteuersatz.

Nehmen wir an, ein Unternehmen erzielt Gewinne und schüttet ein Teil davon in Form der Dividende 100€ pro gehaltene Aktie an seine Aktionäre aus.

Bei diesem Szenario fallen zwei verschiedene Steuersätze auf Unternehmensebene an: die Gewerbesteuer, in diesem Beispiel 14%, und die Körperschaftssteuer von 15%.

Das heißt, von dem Bruttogewinn bleiben abzüglich der Steuern auf der Unternehmensebene noch 71€ übrig.

Diese werden jetzt an den Anteilseigner ausgeschüttet. Wie du gerade bereits gelernt hast, wird jetzt die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% fällig.

25% von 71€ sind 17,75€. Auf dein Konto wird am Ende, nach Abzug der Steuern auf der Unternehmensebene und deiner persönlichen Ebene, der Betrag von 53,25€ überwiesen.

Also ist vom anfänglichen Bruttogewinn von 100€ nur noch 53,25€ übrig. Den Rest hat der Staat einbehalten.

In Prozent wäre das eine Besteuerung von 46,75%.

Wenn du 46,75% mit dem Spitzensteuersatz von 42% vergleichst, siehst du sofort, dass die Dividenden höher besteuert werden als das Einkommen aus Arbeit. Noch hinzu kommt, dass 42% der Spitzensteuersatz ist.

Verwechsele diesen nicht mit dem Durchschnittssteuersatz. Der Durchschnittssteuersatz ist wesentlich geringer, abhängig von dem jeweiligen individuellen Einkommen.

Besteuerung von Kursgewinnen

Der Gewinn steigender Aktienkurse wird hingegen nicht auf Unternehmensebene besteuert. Da jedoch steigende Aktienkurse ungewiss und mit einem Verlustrisiko einhergehen, kann man diese Art des möglichen Gewinns nicht mit einem stabilen Einkommen vergleichen.

Hinzukommt, dass Aktien von Unternehmen täglich bewertet werden, wobei der Gewinn nach Steuern, also nach den bereits gezahlten Mitarbeitergehältern und anderen Ausgaben, beachtet wird. Somit ist die Besteuerung des Unternehmens in rationalen Märkten bereits eingepreist.

Steuern auf Gewinne.

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Kapitalertragssteuer

Die Höhe der Kapitalertragssteuer, die Steuer auf privater Ebene, ist nach §32d EStG festgelegt und beträgt 25%.

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Steuerzahlung

Praktischerweise übernimmt deine Depotbank den Einzug der Kapitalertragssteuer, wodurch du nie Angst haben musst, Steuern zu hinterziehen.

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Kursgewinne

Der Gewinn steigender Aktienkurse wird hingegen nicht auf Unternehmensebene besteuert. Da jedoch steigende Aktienkurse ungewiss und mit einem Verlustrisiko einhergehen, kann man diese Art des möglichen Gewinns nicht mit einem stabilen Einkommen vergleichen.

Weiterführende Videos

Dauer: 05:35

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Textzusammenfassung

Einleitung

In diesem Artikel geht es um zwei Themen der steuerlichen Betrachtung: Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Investorenebene als auch die Besteuerung auf Unternehmensebene.

Kapitalertragssteuer

Die Höhe der Kapitalertragssteuer, die Steuer auf privater Ebene, ist nach §32d EStG festgelegt und beträgt 25%. So weit, so gut.

Beispiel

Um dir das zu veranschaulichen, kommen wir auf unsere Standardbeispielaktie von BMW zurück.

Angenommen du hast eine BMW-Aktie im Jahr 2010 für 100€ gekauft. Im Jahr 2025 entscheidest du dich, diese Aktie zu verkaufen. Der Börsenkurs beträgt stolze 500€, der Ertrag liegt abzüglich des Kaufpreises bei 400€. Wie du gerade gelernt hast, wird dieser Ertrag mit 25% besteuert, also 100€.

In diesem Beispiel vernachlässigen wir den Solidaritätszuschlag, da wir davon ausgehen, dass dieser in naher Zukunft keine Rolle mehr spielen wird.

Steuerzahlung

Praktischerweise übernimmt deine Depotbank den Einzug der Kapitalertragssteuer, wodurch du nie Angst haben musst, Steuern zu hinterziehen. Wenn der Verkauf deiner BMW-Aktie abgeschlossen ist, werden dir folglich 400€ auf deinem Konto gutgeschrieben.

Kapitalsteuer < Einkommenssteuer?

Gewinnausschüttungen, Dividenden, werden also auf der Investorenebene mit 25% besteuert. Wenn man diesen Steuersatz mit den Durchschnittssteuersätzen vergleicht, stellt man fest, dass Arbeit höher besteuert wird als Dividenden, also Kapital.

Ja, das stimmt – auf Investorenebene

Wenn Unternehmen Gewinne erzielen und anschließend auch Dividenden ausschütten, dann liegt die Besteuerung schnell über dem Spitzensteuersatz und erheblich über den Durchschnittssteuersatz.

Nehmen wir an, ein Unternehmen erzielt Gewinne und schüttet ein Teil davon in Form der Dividende 100€ pro gehaltene Aktie an seine Aktionäre aus.

Bei diesem Szenario fallen zwei verschiedene Steuersätze auf Unternehmensebene an: die Gewerbesteuer, in diesem Beispiel 14%, und die Körperschaftssteuer von 15%.

Das heißt, von dem Bruttogewinn bleiben abzüglich der Steuern auf der Unternehmensebene noch 71€ übrig.

Diese werden jetzt an den Anteilseigner ausgeschüttet. Wie du gerade bereits gelernt hast, wird jetzt die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% fällig.

25% von 71€ sind 17,75€. Auf dein Konto wird am Ende, nach Abzug der Steuern auf der Unternehmensebene und deiner persönlichen Ebene, der Betrag von 53,25€ überwiesen.

Also ist vom anfänglichen Bruttogewinn von 100€ nur noch 53,25€ übrig. Den Rest hat der Staat einbehalten.

In Prozent wäre das eine Besteuerung von 46,75%.

Wenn du 46,75% mit dem Spitzensteuersatz von 42% vergleichst, siehst du sofort, dass die Dividenden höher besteuert werden als das Einkommen aus Arbeit. Noch hinzu kommt, dass 42% der Spitzensteuersatz ist.

Verwechsele diesen nicht mit dem Durchschnittssteuersatz. Der Durchschnittssteuersatz ist wesentlich geringer, abhängig von dem jeweiligen individuellen Einkommen.

Besteuerung von Kursgewinnen

Der Gewinn steigender Aktienkurse wird hingegen nicht auf Unternehmensebene besteuert. Da jedoch steigende Aktienkurse ungewiss und mit einem Verlustrisiko einhergehen, kann man diese Art des möglichen Gewinns nicht mit einem stabilen Einkommen vergleichen.

Hinzukommt, dass Aktien von Unternehmen täglich bewertet werden, wobei der Gewinn nach Steuern, also nach den bereits gezahlten Mitarbeitergehältern und anderen Ausgaben, beachtet wird. Somit ist die Besteuerung des Unternehmens in rationalen Märkten bereits eingepreist.